Mitglied werden
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:
Mitglied in der AGS können ausschließlich rechtsfähige und eingetragene Vereine bzw. rechtsfähige Abteilungen werden.
Diese Vereine müssen Mitglied im Württembergischen Landessportbund, sowie im Schwimmverband Württemberg bzw. dem entsprechenden Fachsportverband sein und vom Finanzamt als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt sein.
Wie erfolgt die Aufnahme:
Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluß der AGS-Mitgliederversammlung aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages, der an die AGS zu richten ist.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem bestätigenden Beschluß der AGS-Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft begründet keinen Anspruch auf Zuteilung von Übungszeiten in Bädern.
Um zu überprüfen, ob neue Mitglieder die satzungsgemäßen Ziele erfüllen, erfolgt die Aufnahme zunächst auf Probe für die Zeit bis zur ersten AGS-Mitgliederversammlung, die nach Ablauf eines Jahres seit der Aufnahme erfolgt.
Wird die Mitgliedschaft bei dieser AGS-Mitgliederversamlung bestätigt, endet die Probezeit. Andernfalls erlischt die Mitgliedschaft.
Sie haben Interesse mit Ihrem Verein Mitglied in der AGS zu werden?
Bitte nehmen Sie über das folgende Kontaktformular Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf. Wir werden Sie kontaktieren und dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Datenschutzerklärung:
Wir verpflichten uns, Ihre persönlichen Daten, die Sie über unser Kontaktformular abgeben, vertraulich zu behandeln.
Daten, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage abfragen, speichern wir auf unseren Computern und nutzen sie ausschließlich zur Bearbeitung.
Ihre Daten werden nicht an Dritte zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und zu ähnlichen Zwecken weitergegeben.